Grundrechte gelten auch für das Lebensrecht


Petition

Sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses!

 

Ich wende mich an Sie in Bezug auf die aktuelle Initiative von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) welche Bannmeilen gegen Personen einrichten möchte, die sich öffentlich für das Recht auf Leben ungeborener Kinder einsetzen. Diese Vorgehensweise erregt große Besorgnis, und zwar aus folgenden Gründen:

 

Erstens ist es äußerst beunruhigend, dass staatliche Vertreter in Deutschland versuchen, die grundlegenden Rechte einer bestimmten Bürgergruppe, nämlich derjenigen, die sich für das Lebensrecht Ungeborener einsetzen, einzuschränken. Konkret geht es dabei um das Recht auf Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit dieser Lebensrechtsaktivisten.

 

Hinzu kommt, dass Bundesministerin Paus eine äußerst aggressive Sprache verwendet und versucht, jene Menschen zu dämonisieren, die sich für das Lebensrecht ungeborener Kinder engagieren.

Zweitens sollte der deutsche Staat gemäß dem Grundgesetz die ungeborenen Kinder, also die schutzbedürftigsten Mitglieder unserer Gesellschaft, schützen. Anstatt dies zu gewährleisten, verfolgen einige staatliche Vertreter gerade jene, die sich für den Schutz der ungeborenen Kinder einsetzen!

 

In Anbetracht dieser Überlegungen unterstütze ich die folgende Petition mit meiner Unterschrift:

 

Der Deutsche Bundestag möge feststellen, dass die Einrichtung von Bannmeilen oder jegliche andere Formen der Beschränkung oder Einschüchterung von Personen, die sich für das Recht auf Leben ungeborener Kinder einsetzen, gesetzeswidrig und verfassungswidrig ist.

Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung daran erinnern, dass sie verfassungsrechtlich verpflichtet ist, den Schutz des Lebens ungeborener Kinder zu gewährleisten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen